Die Grafik zeigt ein Profilbild des Finanzberaters Jens-Frederik Becker, der für ZSH Zahnärzte zum Thema Vorsorge und Geldanlage betreut.

Versicherungen zum Berufseinstieg

Gut abgesichert in die Zukunft

Als frisch approbierter Zahnarzt stehen neben der fachlichen Ausbildung auch wichtige Absicherungsfragen im Mittelpunkt. Der Berufseinstieg ist mit einigen spezifischen Risiken verbunden, denen du mit den richtigen Versicherungen begegnen kannst. Hier erfährst du, welche Versicherungen für deinen Start in den Beruf als Zahnarzt besonders wichtig sind und worauf du achten solltest.

1.

PRIVAT­HAFTPFLICHT­VERSICHERUNG

Auch als Zahnarzt bist du im Alltag verschiedenen Haftungsrisiken ausgesetzt. Die Privathaftpflichtversicherung schützt dich vor finanziellen Folgen, wenn du versehentlich Dritten einen Schaden zufügst – sei es im privaten oder im ehrenamtlichen Bereich. Viele Studierende sind über ihre Eltern mitversichert, doch dieser Schutz endet in der Regel mit dem Studienabschluss. Es ist daher dringend empfehlenswert, unmittelbar nach dem Studium eine eigene Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Eine sehr gute Absicherung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mitversicherung von Schlüsselverlusten (z. B. für privat oder ehrenamtlich überlassene Schlüssel, etwa zur Wohnung eines Freundes oder Vereinsräume)
  • Forderungsausfallversicherung, falls du selbst geschädigt wirst und der Verursacher nicht zahlungsfähig ist
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen, z. B. wenn du die Bohrmaschine eines Nachbarn beschädigst

Schadensbeispiele aus dem Alltag:

  • Beim Besuch eines Freundes rutscht dir beim Gehen eine Tasse mit heißem Tee aus der Hand und fällt auf seinen teuren Laptop. Das Gerät ist nicht mehr funktionsfähig und muss ersetzt werden. Ohne eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung müsstest du die Kosten für ein neues Gerät in voller Höhe selbst tragen.
  • Du verlierst den Schlüssel zu einer ehrenamtlich genutzten Räumlichkeit, beispielsweise einer Sporthalle oder einem Vereinsheim. Die gesamte Schließanlage muss ausgetauscht werden. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt diesen Schaden, sofern Schlüsselverluste mitversichert sind.
2.

BERUFS­HAFTPFLICHT­VERSICHERUNG

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Zahnärzte abzuschließen. Allerdings gibt es gute Gründe, auch eine eigene Absicherung in Betracht zu ziehen. Es ist nicht garantiert, dass der Arbeitgeber seine Versicherungsbeiträge fristgerecht bezahlt. Viele Arbeitgeberversicherungen decken nur einfache Fahrlässigkeit ab, während bei grober Fahrlässigkeit eine zusätzliche Absicherung notwendig sein kann.

In der Assistenzzeit muss dein Arbeitgeber stets anwesend sein. Ist er jedoch nicht in der Praxis und du beaufsichtigst beispielsweise eine PZR der Prophylaxeassistenz oder führst eine Untersuchung („01“) durch, bist du möglicherweise nicht ausreichend abgesichert. Daher wird empfohlen, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Viele Anbieter bieten hierfür spezielle Tarife für Assistenzzahnärzte an.

Eine sehr gute Absicherung sollte folgende Punkte umfassen:

  • Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mitversicherung grober Fahrlässigkeit, falls ein Fehler schwerwiegende Folgen hat
  • Abdeckung von Regressforderungen der Krankenkassen, falls es zu fehlerhaften Behandlungen kommt
  • Passive Rechtsschutzfunktion, die dich gegen unbegründete Forderungen verteidigt
  • Schadensbeispiele aus der Praxis
  • Ein Assistenzzahnarzt setzt unter Aufsicht eines Praxisinhabers ein Implantat. Trotz aller Vorsicht kommt es zu einer Nervverletzung, die beim Patienten zu einer dauerhaften Taubheit in der Unterlippe führt. Die Krankenkasse fordert die Behandlungskosten zurück, der Patient verlangt Schmerzensgeld. Ohne eine ausreichend hohe Deckungssumme kann dies schnell zu einer existenzbedrohenden Forderung führen.
  • Ein Patient legt seine hochwertige Brille auf den Behandlungsstuhl. Beim Verstellen des Stuhls fällt die Brille zu Boden und wird beschädigt. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt diesen Schaden.
3.

BERUFS­UNFÄHIGKEITS­VERSICHERUNG

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für Zahnärzte. Sollte es gesundheitlich zu Problemen kommen, die dich daran hindern, deinen Beruf auszuüben, sichert diese Versicherung dein Einkommen ab. Gerade in einem anspruchsvollen Berufsfeld wie der Zahnmedizin ist es ratsam, frühzeitig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da der Schutz durch das zahnärztliche Versorgungswerk nicht ausreichend ist.

UNTERSCHIED ZWISCHEN PRIVATER BERUFS­UNFÄHIGKEITS­VERSICHERUNG UND VERSORGUNGS­WERK

Das Versorgungswerk bietet eine sogenannte Erwerbsminderungsrente, die jedoch an sehr hohe Anforderungen geknüpft ist. Diese greift erst, wenn der Zahnarzt gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann – also nicht nur als Zahnarzt, sondern auch in jedem anderen denkbaren Beruf.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen schützt gezielt vor dem Verlust der eigenen zahnärztlichen Tätigkeit. Sobald du deinen Beruf als Zahnarzt nicht mehr ausüben kannst, zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente – unabhängig davon, ob du theoretisch noch in einer anderen Branche arbeiten könntest.

Wichtige Merkmale einer sehr guten privaten Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Versicherungsrente von mindestens 60 Prozent des Nettoeinkommens, um den Lebensstandard zu halten
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung, damit der Versicherer den Zahnarzt nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann
  • Dynamische Anpassung der Rente, um Inflation auszugleichen

Tipp: Schließe eine private Berufsunfähigkeitsversicherung frühzeitig ab, da die Beiträge in jungen Jahren günstiger sind.

4.

OPTIONSTARIF FÜR DIE PRIVATE KRANKEN­VERSICHERUNG

Der Sinn und Zweck des Optionstarifs besteht darin, den aktuellen Gesundheitszustand einzufrieren, sodass beim späteren Wechsel in die private Krankenversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Warum macht ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Zahnmediziner Sinn?

  • Beitragsersparnis gegenüber der GKV, da in der PKV kein Solidaritätsprinzip besteht
  • Bessere Leistungen als in der GKV
  • Möglichkeit, ein Krankentagegeld über die Grenzen der GKV hinaus abzusichern, was insbesondere bei Praxisgründung oder Übernahme unabdingbar ist

Worauf sollte man bei der Wahl des Optionstarifs achten?

  • Lange Optionsdauer von mindestens zehn Jahren, um flexibel zu bleiben
  • Garantierte Annahme ohne erneute Gesundheitsprüfung beim späteren Wechsel
  • Tarife mit stabilen Beiträgen, um langfristig finanzierbare Kosten zu gewährleisten

Hilfreiche Fragen zur Bewertung des Optionstarifs:

  • Wie lange ist das Unternehmen am Markt und wie stabil ist es?
  • Wie hat sich die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit verhalten? Gab es überdurchschnittliche Anpassungen?
  • Bietet die Versicherung auch Erstattungen über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an?

Ein solider Optionstarif sichert dir die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt in die PKV zu wechseln – unabhängig davon, ob sich dein Gesundheitszustand bis dahin verändert hat.

5.

FAZIT

Mit dem richtigen Versicherungsschutz legst du den Grundstein für einen sicheren Start in deine berufliche Zukunft. Eine sorgfältige Auswahl und eine fundierte Beratung helfen dir, die passende Absicherung zu finden, sodass du dich voll und ganz auf deine zahnärztliche Karriere konzentrieren kannst.